Abhängige Beschäftigte/ abhängige Erwerbstätige/ Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind Personen, die auf vertraglicher Basis für eine andere gebietsansässige institutionelle Einheit abhängig arbeiten und eine Vergütung erhalten. Ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist gegeben, wenn zwischen beiden ein förmlicher oder auch formloser Vertrag besteht, der normalerweise von beiden Parteien freiwillig abgeschlossen worden ist und demzufolge der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber gegen eine Geld- oder Sachvergütung arbeitet. Üben Arbeitnehmer zugleich auch eine selbstständige Tätigkeit aus, die ihre Haupttätigkeit darstellt, so werden sie den Selbstständigen zugeordnet.

Anmerkung: Der Begriff Arbeitnehmer entspricht der von der Internationalen Arbeitsorganisation vertretenen Definition der abhängigen Erwerbstätigen.

Quelle: Eurostat, Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen - ESVG 1995, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg 1996.

Als abhängig Beschäftigte sind alle Personen über 15 Jahre zu erfassen, die im kurzen Bezugszeitraum von vorzugsweise einer Woche eine bar oder in Sachleistungen bezahlte Arbeit ausgeführt haben oder an dem Ort, an dem sie bereits gearbeitet hatten und mit dem sie formell verbunden waren, vorübergehend abwesend waren. Ausgeschlossen sind also Selbstständige.

Quelle: Leitlinien und das Tabellenprogramm für das gemeinschaftliche Programm der Volks- und Wohnungszählungen im Jahre 2001 Vol. 2: Tabellenprogramm, 1999.