Arbeitslosenquote/ Arbeitslosenrate/ Erwerbslosenrate

Allgemeine Definition:

Die Arbeitslosenquote gibt den Anteil der Arbeitslosen an der Zahl der Erwerbspersonen an.

Quelle: Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle : Der Arbeitsmarkt in der Großregion bis 2020, Bielefeld 2007.

Definition im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung:

Die Arbeitslosenquote ist der Anteil der Arbeitslosen an der Erwerbsbevölkerung. Die Erwerbsbevölkerung ist die Summe der Erwerbstätigen und der Arbeitslosen. Zu den Arbeitslosen zählen alle Personen von 15 bis 74 Jahren,

  • die während der Berichtswoche ohne Arbeit waren,
  • die gegenwärtig für eine Beschäftigung verfügbar waren, d.h. Personen, die innerhalb der zwei auf die Berichtswoche folgenden Wochen für eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit verfügbar waren,
  • die aktiv auf Arbeitssuche waren, d.h. Personen, die innerhalb der letzten vier Wochen (einschließlich der Berichtswoche) spezifische Schritte unternommen haben, um eine abhängige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit zu finden oder die einen Arbeitsplatz gefunden haben, die Beschäftigung aber erst später, d.h. innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten aufnehmen.

Quelle: Arbeitskräfteerhebung – Wichtigste Ergebnisse, 1999.