Bruttoanlageinvestitionen

Entsprechend der Definition im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen umfassen die Bruttoanlageinvestitionen den Erwerb abzüglich der Veräußerungen von Anlagegütern durch gebietsansässige Produzenten in einem Zeitraum zuzüglich gewisser Werterhöhungen an nichtproduzierten Vermögensgütern durch produktive Tätigkeiten von Produzenten oder institutionellen Einheiten.

Erhöhungen des Wertes materieller nichtproduzierter Aktiva beinhalten maßgebliche Verbesserungen an Grund und Boden, wie etwa Landgewinnung aus dem Meer durch den Bau von Deichen, Dämmen und Sperrmauern für diesen Zweck.

Zu den Anlagegütern zählen produzierte Sachanlagen und produzierte immaterielle Anlagegüter, die wiederholt oder kontinuierlich länger als ein Jahr in der Produktion eingesetzt werden.

Bruttoanlageinvestitionen ergeben sich aus Zugängen und Abgängen:

  • Zugänge beziehen sich auf neue und gebrauchte Anlagegüter, und zwar auf gekaufte, selbsterstellte, im Tausch erworbene, als Sachvermögenstransfers erhaltene oder im Rahmen von Finanzierungsleasing vom Nutzer erworbene, sowie auf erhebliche Verbesserungen am Anlagevermögen und an vorhandenen Baudenkmälern und auf natürliches Wachstum von Gütern.
  • Abgänge beziehen sich stets auf gebrauchte Anlagegüter, und zwar auf verkaufte, getauschte oder unentgeltlich abgegebene. Veräußerungen von Anlagevermögen werden als negativer Erwerb verbucht; zu ihnen zählen keine Abschreibungen und keine außerordentlichen Verluste wie Dürreverluste oder Verluste durch andere Naturkatastrophen.

Quelle: Eurostat, Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen – ESVG 1995, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg 1996.