Arbeitskosten

Die Arbeitskosten umfassen die Gesamtheit aller von den Arbeitgebern in Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitskräften getragenen Aufwendungen. Zu den Arbeitskosten gehören das Arbeitnehmerentgelt mit den Löhnen und Gehältern in Form von Geld- oder Sachleistungen und den Sozialbeiträgen der Arbeitgeber, die Kosten der beruflichen Bildung, sonstige Aufwendungen (wie Einstellungskosten und Ausgaben für Arbeitskleidung) sowie als Arbeitskosten geltende Steuern abzüglich erhaltener Subventionen. Die Kosten für die von Zeitarbeitsfirmen beschäftigten Personen sind nicht im Wirtschaftszweig des Unternehmens bei dem sie tatsächlich arbeiten, sondern dem Wirtschaftszweig des sie beschäftigenden Unternehmens zugeordnet.

Quelle: Eurostat, Jahrbuch der Regionen 2008, Luxemburg 2008.