Erwerbstätigkeit/ Erwerbstätige Beschäftigte/ Aktive beschäftigte Bevölkerung

Nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) umfasst der Begriff Erwerbstätige Arbeitnehmer und Selbstständige, die innerhalb der Produktionsgrenze des ESVG eine Produktionstätigkeit ausüben.

In der Arbeitskräfteerhebung der Gemeinschaft wird Erwerbstätigkeit (in Übereinstimmung mit der Internationalen Arbeitsorganisation) wie folgt definiert:

Die Erwerbstätigen umfassen alle in privaten Haushalten lebenden Personen im Alter von 15 Jahren und darüber, die während der Referenzwoche einer Beschäftigung von mindestens einer Stunde nachgegangen sind, einschließlich derjenigen, die in einem Arbeitsverhältnis standen, aber vorübergehend vom Arbeitsplatz abwesend waren (aufgrund von Krankheit, Urlaub, Arbeitskonflikten oder Fortbildung). Eingeschlossen sind auch mithelfende Familienangehörige.

Quelle: Statistik kurz gefasst, Themenkreis 3 - 11/1999: Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung 1999, Seite 3.