Unterbeschäftigung

Das Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation definiert Erwerbstätigkeit in einem extensiven Sinne. Es ist bereits ausreichend, während einer bestimmten kurzen Referenzperiode von in der Regel einer Woche eine Arbeit von mindestens einer Stunde verrichtet zu haben, um als erwerbstätig klassifiziert zu werden. Erwerbslosigkeit wird deshalb entsprechend als extreme Situation des totalen Fehlens von Arbeit verstanden. Innerhalb der Erwerbstätigkeit können dagegen weniger extreme Situationen mit partiellem Fehlen von Arbeit vorhanden sein. Um solche Situationen mit partiellem Fehlen von Arbeit zu identifizieren und damit die Statistik der Erwerbslosigkeit zu vervollständigen, wurde das Konzept der Unterbeschäftigung eingeführt.

Erwerbstätige Personen werden nur dann als sichtbar unterbeschäftigt klassifiziert, wenn sie gleichzeitig die folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • es wurde weniger als die normale Arbeitsdauer gearbeitet,
  • die geringere Arbeitsdauer war unfreiwillig und
  • es wurde nach einer zusätzlichen Arbeit während der Referenzperiode gesucht oder die Verfügbarkeit dazu war gegeben.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2007.