Einkommenssteuern

Einkommensteuern umfassen Steuern auf Einkommen, Gewinne und Kapitalerträge. Sie werden auf das tatsächliche oder angenommene Einkommen von natürlichen Personen, privaten Haushalten oder Besteuerungseinheiten erhoben. Sie schließen auch auf das Vermögen oder den Grund- und Immobilienbesitz bezogene Steuern ein, wenn die entsprechenden Vermögenswerte zur Schätzung des Einkommens ihrer Eigentümer verwendet werden.

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen.