Sozialbeiträge

Sozialbeiträge umfassen die während des Einkommensbezugszeitraums geleisteten Beiträge von Arbeitnehmern, Selbstständigen, Rentnern/Pensionierten und (gegebenenfalls) anderen Personen an staatliche Pflichtversicherungssysteme oder betriebliche Versicherungssysteme (wie Renten- oder Krankenversicherung usw.).

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 1980/2003 der Kommission vom 21. Oktober 2003 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Hinblick auf Definitionen und aktualisierte Definitionen