Listenpreis / Marktpreis

Im Rahmen der Zahlungsbilanz und der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden Marktpreise für Transaktionen als die Geldbeträge definiert, die kaufbereite Käufer zahlen, um ein Gut von verkaufsbereiten Verkäufern zu erwerben, wobei diese Transaktionen zwischen unabhängigen Partnern und ausschließlich nach kommerziellen Erwägungen erfolgen. Nach dieser strengen Definition ist ein Marktpreis somit lediglich der Preis für eine bestimmte Transaktion unter den angegebenen Bedingungen.

Quelle: Internationaler Währungsfonds (IMF), "Zahlungsbilanzhandbuch", Fünfte Ausgabe, Washington D.C., 1993.