Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR)

Kontenmäßige Erfassung der Güter- und Einkommensströme in einer Volkswirtschaft. Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung hat die Aufgabe, nach Abschluss einer Wirtschaftsperiode umfassend, übersichtlich und gut gegliedert eine quantitative Darstellung des wirtschaftlichen Geschehens einer Volkswirtschaft zu geben, v. a. der Entstehung, Verteilung und Verwendung des Inlandsprodukts.

Sie ist als statistisches Instrument der Wirtschaftsbeobachtung wesentliche Grundlage für gesamtwirtschaftliche Analysen und Prognosen und findet v. a. in der Konjunktur-, Wachstums- und Strukturpolitik sowie als Ausgangspunkt für internationale Vergleiche Verwendung. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden die Wirtschaftseinheiten in folgenden Sektoren zusammengefasst:

  • finanzielle Kapitalgesellschaften (Kreditinstitute, Versicherungen),
  • nicht finanzielle Kapitalgesellschaften (alle anderen Kapitalgesellschaften) – beide Bereiche umfassen alle am Markt tätigen Produzenten, die als Kapitalgesellschaft (z. B. AG, GmbH) oder Quasi-Kapitalgesellschaft organisiert sind –,
  • Staat (föderale Ebene, Regionen, Gemeinschaften, Gemeinden, Sozialversicherung usw.),
  • private Haushalte (Einzelpersonen als Konsumenten, Arbeitnehmer, selbstständige Landwirte, Einzelunternehmer, Freiberufler, private Wohnungsvermieter),
  • private Organisationen ohne Erwerbszweck (z. B. politische Parteien, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände).

Diese Sektoren sind ihrerseits durch Güter-, Geld- und Leistungsströme miteinander verbunden. Die Zusammenhänge zwischen Produktion, Einkommensentstehung, -verteilung, -umverteilung und -verwendung sowie den Finanzierungsvorgängen werden mit der Methode der Buchführung analysiert.

Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung wurde in den 90er Jahren auf das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) umgestellt. Damit verändern sich v. a. die sektorale Klassifikation, die Erfassung, Abgrenzung und Zuordnung der einzelnen Aggregate des gesamtwirtschaftlichen Rechnungswesens sowie einige Begriffe (z. B. wird Sozialprodukt durch Nationaleinkommen, privater Verbrauch durch private Konsumausgaben, Staatsverbrauch durch Konsumausgaben des Staates, Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit durch Arbeitnehmerentgelt ersetzt).

Quelle: Meyers Lexikon online, Volkswirtschaftliche_Gesamtrechnung, o.O. 2008, in: http://lexikon.meyers.de/beosearch/permlink.action?pageId=53100166&version=2.