Aktualisierung vom 31.03.2023

Kindergeld in Ostbelgien

Neue Zahlen zum Kindergeld in Ostbelgien stehen zur Verfügung. Insgesamt wurde im Dezember 2022 für 15.522 Kinder Kindergeld ausgezahlt.

Im Zuge der 6. Staatsreform wurde beschlossen, die Familienleistungen an die belgischen Gliedstaaten zu übertragen. Seit Januar 2019 zahlt die Deutschsprachige Gemeinschaft die Familienleistungen auf Basis einer eigenen Gesetzesgrundlage aus.

Die 15.522 Kinder, für die Kindergeld von der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgezahlt wird, verteilen sich auf 8.415 Empfänger. Nachfolgende Grafik zeigt von 2015 bis 2022 die Entwicklung der Anzahl Kinder, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Kindergeld erhalten haben. 2019 war das erste Jahr, in dem die Deutschsprachige Gemeinschaft für diese Zahlungen zuständig war.

Entwicklung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft seit 2015

Quelle: Famifed und Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Bei der Einführung der eigenen Kindergeldgesetzgebung der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum 1. Januar 2019 wurde eine Übergangsregelung geschaffen. Dadurch erhält ein Empfänger denselben Betrag wie im Dezember 2018, den sog. festgehaltenen Betrag, entweder bis der Betrag laut neuem System höher ist oder bis die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder ändert. Im Dezember 2022 erhielten 2.006 Kinder, d. h. 12,9 Prozent, einen festgehaltenen Betrag und 13.516 Kinder, d. h. 87,1 Prozent, einen neuen Betrag. Auf die Empfänger bezogen erhielten 1.040 (12,4 %) einen festgehaltenen und 6.533 Empfänger (87,6 %) einen neuen Betrag.

Nachfolgende Tabelle ordnet die Anzahl Kinder, die 2022 Kindergeld von der Deutschsprachigen Gemeinschaft erhalten haben, nach Alter. Obwohl jedes Kind, das offiziell in der Deutschsprachigen Gemeinschaft lebt, automatisch Anrecht auf Kindergeld hat, liegt die Zahl der kindergeldberechtigten Kinder niedriger als die Bevölkerungszahl. Der Grund ist, dass in bestimmten Fällen das Kindergeld aufgrund des geltenden EU-Rechts durch einen anderen Staat ausgezahlt wird. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn beide Elternteile ihre Einkünfte in Deutschland oder Luxemburg beziehen.

Verteilung des Kindergelds nach Altersgruppen

 

Quelle: Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass man Anspruch auf einen Zuschlag hat:

  • Zuschlag für kinderreiche Familien: Zuschlag für das dritte und jedes folgende Kind, da sich mit jedem Kind die Unkosten erhöhen.
  • Sozialzuschlag: Zuschlag, der Familien mit einem niedrigen Einkommen unterstützt. Wenn es Anrecht auf eine erhöhte Beteiligung der Gesundheitspflegeversicherung gibt, wird dieser Zuschlag ausgezahlt.
  • Zuschlag für Kinder mit Beeinträchtigung: Zuschlag, dessen Betrag von der Selbstständigkeit des Kindes abhängt.
  • Halbwaisenzuschlag: Zuschlag, der jedem Kind gewährt wird, wenn ein Elternteil verstorben oder für verschollen erklärt wurde und der überlebende Elternteil nicht erneut verheiratet oder gesetzlich zusammenlebend ist.
  • Vollwaisenzuschlag: Zuschlag, der jedem Kind gewährt wird, wenn beide Elternteile verstorben oder für verschollen erklärt wurden.

Nachfolgende Tabelle zeigt, wie viele Kinder zum Stand Ende Dezember 2022 einen Zuschlag erhalten haben. Dabei ist es möglich, dass ein Kind zwei Zuschläge erhält (z. B. Sozialzuschlag und Zuschlag für Kinder mit Beeinträchtigung) und somit zwei Mal in der Tabelle erfasst wird.

Verteilung des Kindergelds nach Zuschlag

 

Quelle: Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Neben der Auszahlung des Kindergeldes fällt auch die Auszahlung der Geburts- und Adoptionsprämie in die Zuständigkeit der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 2022 wurde die Geburtsprämie 853 und die Adoptionsprämie dreimal ausgezahlt.

Insgesamt, also Kindergeld inkl. Zuschläge und Geburts- und Adoptionsprämien, betrugen die Ausgaben im Jahr 2022 für die Familienleistungen 40.244.179,09 Euro, wobei 1.009.090,28 Euro für Geburts- und Adoptionsprämien und 39.235.088,81 Euro für Kindergeld inkl. Zuschläge ausgezahlt wurden.

Die Ausgaben für das Kindergeld inkl. Zuschläge bestehen aus 6.653.173,03 Euro für Kindergeld mit einem festgehaltenen Betrag und 32.581.915,78 Euro für Kindergeld mit einem neuen Betrag.

Im verlinkten Artikel können Sie mehr über das Kindergeld in der Deutschsprachigen Gemeinschaft erfahren