Arbeitsloser/ Erwerbsloser

In Übereinstimmung mit den von der Internationalen Arbeitsorganisation (13. Internationale Konferenz der Arbeitsstatistiker) aufgestellten Normen umfasst der Begriff Arbeitslose alle Personen ab einem bestimmten Alter, die während des Bezugszeitraums:

  • ohne Arbeit, d.h. weder abhängig beschäftigt noch selbstständig waren;
  • verfügbar waren, d.h. während des Bezugszeitraums für eine abhängige oder eine selbstständige Tätigkeit zur Verfügung standen;
  • Arbeit suchten, d.h. in einer dem Bezugszeitraum kurz vorangegangenen Periode spezifische Schritte unternommen haben, um eine abhängige Tätigkeit zu finden oder als Selbstständige tätig zu werden.

Quelle: Eurostat, Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen – ESVG 1995, Amt für amtliche Veröffentlichungen der europäischen Gemeinschaften, Luxembourg 1996.