Erwerbstätige am Arbeitsort

Erwerbstätige am Arbeitsort sind diejenigen Erwerbstätigen, die in einer Region einer Arbeit nachgehen, unabhängig davon, woher sie kommen. Ein Bewohner der Region X, der in der Region Y arbeitet, ist ein Erwerbstätiger am Arbeitsort Y. Er trägt zur Erwirtschaftung des Bruttoinlandsprodukts/Bruttoregionalprodukt der Region Y bei (Inlandsprinzip). Die gleiche Person wird auch als Erwerbstätiger am Wohnort X gezählt. Die Daten zu den Erwerbstätigen am Arbeitsort werden von den Einrichtungen der Sozialversicherung erhoben.

Quelle : Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle, Der Arbeitsmarkt in der Großregion bis 2020, Bielefeld 2007.