Grenzgänger/ Einpendler/ Auspendler

Auf Basis des europäischen Gemeinschaftsrechts sind alle Arbeitnehmer und Selbstständige Grenzgänger, die ihre Berufstätigkeit in einem Mitgliedsstaat ausüben und in einem anderen Mitgliedsstaat wohnen, in den sie in der Regel täglich – mindestens aber einmal wöchentlich – zurückkehren. Dabei gilt das sogenannte Wohnortprinzip unabhängig von der Nationalität.

Quelle : Interregionale Arbeitsmarktbeobachtungsstelle, Der Arbeitsmarkt in der Großregion bis 2020, Bielefeld 2007.