Selbstständige

Selbstständige werden definiert als Personen, die alleinige oder gemeinsame Eigentümer eines Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind, in dem sie arbeiten, ausgenommen diejenigen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die als Quasi-Kapitalgesellschaften eingestuft werden. Verrichten Selbstständige gleichzeitig auch als Haupttätigkeit eine entlohnte Tätigkeit, so zählen sie zu den Arbeitnehmern.
Zu den Selbstständigen gehören auch folgende Kategorien: unbezahlt mithelfende Familienangehörige, Heimarbeiter und Erwerbstätige, die allein oder gemeinsam ausschließlich für ihren eigenen Konsum oder ihre eigenen Investitionen produzieren.

Quelle: Europäische Erhebung über Arbeitskräfte, Methodik und Definitionen und Eurostat 1996, Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995, (11.11-11.16).