Sonstige Erwerbstätige

Selbstständige, Personen die Waren oder Dienstleistungen für den eigenen Verbrauch herstellen oder erbringen, mitarbeitende Familienangehörige, Mitglieder von Produktionsgenossenschaften. Dazu gehören also auch „selbstständig Tätige“, die keine andere Person auf Dauer eingestellt haben.

Quelle: Leitlinien und das Tabellenprogramm für das gemeinschaftliche Programm der Volks- und Wohnungszählungen im Jahre 2001 Vol. 2: Tabellenprogramm, 1999.