Betriebssubventionen

Betriebssubventionen lassen sich in zwei Gruppen aufteilen:

  • Gütersubventionen sind Subventionen, die pro Einheit einer Ware oder Dienstleistung geleistet werden. Sie können entweder als ein bestimmter Geldbetrag pro Mengeneinheit einer Ware oder Dienstleistung oder wertbezogen festgesetzt werden, d.h. als bestimmter Prozentsatz des Preises pro Einheit. Gütersubventionen sind in der Regel zahlbar, wenn die Ware oder Dienstleistung produziert, verkauft oder eingeführt wird, aber gelegentlich auch unter anderen Umständen, etwa wenn die Ware übertragen oder geleast wird, oder wenn sie zum Eigenverbrauch oder zum Aufbau des eigenen Anlagevermögens verwendet wird.
  • Mit der Produktion verbundene Subventionen sind die Subventionen, die eine Einheit ohne Verbindung zu Menge oder Wert der produzierten oder verkauften Güter erhalten hat. Diese Subventionen sind hauptsächlich Subventionen auf die Lohnsumme oder für die Beschäftigten, Subventionen für Umweltschutz und Zinssubventionen. Subventionen bezüglich des Vermögens sind hier nicht erfasst.

Quelle: Definitionen der Merkmale der strukturellen Unternehmensstatistik (12 14 0).