Bruttowertschöpfung zu Basispreisen

Die Bruttowertschöpfung zu Basispreisen berechnet sich aus dem Produktionswert einschließlich Gütersubventionen abzüglich der Käufe von Waren und Dienstleistungen (sofern diese nicht für den Wiederverkauf in unverändertem Zustand erworben wurden) zu- oder abzüglich der Vorratsveränderungen bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen abzüglich anderer Steuern auf Produkte, die mit dem Umsatz verbunden, aber nicht absetzbar sind. Sie entspricht der durch den unterschiedlichen Faktoreinsatz in der betrieblichen Tätigkeit der betreffenden Einheit erzielten Wertschöpfung.

Finanz- und außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind nicht in der Bruttowertschöpfung enthalten. Die Wertschöpfung zu Basispreisen wird „brutto“ ausgewiesen, da Wertberichtigungen (z.B. Abschreibungen) nicht abgezogen werden.

Quelle: Definitionen der Merkmale der strukturellen Unternehmensstatistik (12 14 0).