Preisbereinigt / konstante Preise

Ein Bestand an Vermögensgütern wird zu konstanten Preisen ausgedrückt, wenn alle zu dem Bestand gehörenden Güter zu den Preisen ein und derselben Basisperiode bewertet werden.

Quelle: Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), "Measuring Capital - OECD Manual: Measurement of Capital Stocks, Consumption of Fixed Capital and Capital Services", Annex 1: Glossary of technical terms used in the Manual, Paris, 2001.