Indirekte Steuern

Indirekte Steuern können in drei Gruppen unterteilt werden.

  • Die erste beinhaltet die MwSt. und andere absetzbare Steuern, die direkt mit dem Umsatz in Verbindung stehen, aber nicht darin enthalten sind. Diese Steuern werden in verschiedenen Phasen von Unternehmen vereinnahmt und vollständig vom Endverbraucher getragen.
  • Die zweite Gruppe betrifft alle anderen mit Produkten verbundenen Steuern und Zölle, die entweder mit dem Umsatz verbunden und nicht absetzbar sind oder Steuern auf Produkte sind, die nicht mit dem Umsatz verbunden sind. Einzubeziehen sind hier Steuern und Zölle auf Import und Steuern auf Produktion, Export, Verkauf, Transport, Leasing oder die Lieferung von Gütern und Dienstleistungen oder als ein Ergebnis ihres Gebrauchs für eigenen Verbrauch oder eigene Kapitalbildung.
  • Die dritte Gruppe betrifft Steuern und Zölle in Verbindung mit der Produktion. Dies sind obligatorische Zahlungen in bar oder Naturalleistungen, die von der Regierung oder den Institutionen der Europäischen Union erhoben werden bezüglich der Produktion oder des Imports von Gütern oder Dienstleistungen, der Beschäftigung von Arbeitskräften, des Besitzes oder des Gebrauches von Grundstücken, Gebäuden oder anderer Vermögenswerte, die in der Produktion eingesetzt werden, unabhängig von Menge und Wert der produzierten oder verkauften Güter und Leistungen.

Quelle: Definitionen der Merkmale der strukturellen Unternehmensstatistik (12 14 0).